FG Köln - Urteil vom 27.09.2005
14 K 1793/04
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1938

Angemessenheit der Aufwendungen einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker

FG Köln, Urteil vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 14 K 1793/04

DRsp Nr. 2005/19506

Angemessenheit der Aufwendungen einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker

1. Aufwendungen für eine Psychotherapie durch einen Heilpraktiker können ohne Vorlage eines vor Beginn der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attests als agB berücksichtigt werden. 2. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen ist der Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker zugrunde zu legen.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung außergewöhnliche Belastungen darstellen.