FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.02.2001
II 968/98
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;

Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2001 - Aktenzeichen II 968/98

DRsp Nr. 2003/8500

Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Zur Angemessenheit des Gehalts eines Gesellschafter-Geschäftsführers anhand eines inneren und äußeren Vergleiches.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Behandlung von Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei der Körperschaftsteuer(KSt)-Festsetzung.

Die Klägerin wurde mit Vertrag vom 23. Mai 1979 von den Eheleuten A und AA unter der Firma "A GmbH" gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung von ... und der Groß- und Einzelhandel mit Mitteln der ... sowie alle unmittelbar oder mittelbar damit verbundenen Geschäfte. Seit 1972 hatte Frau AA das Geschäft in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Das Stammkapital betrug bei Gründung 50.000 DM und wurde zu jeweils 50 % von den Eheleuten A gehalten. Zur Geschäftsführerin wurde AA (geboren 1919) bestellt. Nach dem Tod des Ehemannes im Jahr 1984 übernahm AA sämtliche GmbH-Anteile. Mit Wirkung vom 1. Januar 1993 wurde neben Frau AA Herr B zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Herr B war für die GmbH bereits seit April 1992 beratend tätig geworden. Im Kalenderjahr 1994 veräußerte AA ihre GmbH-Anteile an die Herren B und C.