Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die im Januar 1995 errichtete Klägerin ist im Bereich der Wohnungswirtschaft tätig. Gründungsgesellschafter waren vier … Wohnungsgenossenschaften, darunter die Wohnungsbaugenossenschaft B. Vertretungsberechtigter Vorstand dieser Genossenschaft waren Herr L, der bei der notariellen Errichtung der Gesellschaft persönlich auftrat, sowie Herr C.
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