FG Niedersachsen - Urteil vom 18.02.2005
13 K 392/02
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 § 12 ;

Angemessenheit; Pachtzahlung; Angehörige - Angemessenheit von Pachtzahlungen unter Angehörigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2005 - Aktenzeichen 13 K 392/02

DRsp Nr. 2006/1257

Angemessenheit; Pachtzahlung; Angehörige - Angemessenheit von Pachtzahlungen unter Angehörigen

1. Entspricht ein Pachtvertrag zwischen Vater und Sohn dem zwischen Fremden Üblichen und ist der Vertrag zivilrechtlich wirksam und wird gemäß den getroffenen Vereinbarungen durchgeführt, so ist er der Besteuerung zu Grunde zu legen. 2. Ist die Bemessung der Höhe des Pachtzinses in Zusammenhang mit der Handwerkskammer erfolgt, indiziert das die Angemessenheit des Pachtzinses.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 § 12 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der anzusetzenden Pachtausgaben.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger führt seit dem 01.01.1996 den mit Vertrag vom 01.12.1995 von seinem Vater gepachteten Installationsbetrieb fort. Der im Pachtvertrag vereinbarte Pachtzins wurde mit 2000 DM für das Gebäude und 800 DM für das Inventar angesetzt.

Die Klägerin arbeitet im Betrieb des Klägers als kaufmännische Angestellte mit.