Die Beteiligten streiten um die Höhe der anzusetzenden Pachtausgaben.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger führt seit dem 01.01.1996 den mit Vertrag vom 01.12.1995 von seinem Vater gepachteten Installationsbetrieb fort. Der im Pachtvertrag vereinbarte Pachtzins wurde mit 2000 DM für das Gebäude und 800 DM für das Inventar angesetzt.
Die Klägerin arbeitet im Betrieb des Klägers als kaufmännische Angestellte mit.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|