I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 16.07.2020 -
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreites erster Instanz haben die Klägerin 63 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 37 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits in der zweiten Instanz hat die Klägerin zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Mehrarbeitsvergütung und Nachtarbeitszuschläge.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|