FG Nürnberg - Urteil vom 20.04.2021
1 K 186/19
Normen:
EStG § 6a;

Angemessenheit von Pensionszusagen gegenüber den Minderheitsgesellschafterinnen

FG Nürnberg, Urteil vom 20.04.2021 - Aktenzeichen 1 K 186/19

DRsp Nr. 2022/6895

Angemessenheit von Pensionszusagen gegenüber den Minderheitsgesellschafterinnen

Tenor

1.

Unter Abänderung der geänderten Körperschaftsteuerbescheide und der Gewerbesteuermessbescheide für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils vom 11.10.2018 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18.01.2019 wird die Körperschaftsteuer auf 23.212 € (2011), 38.820 € (2012) und 73.017 € (2013) sowie der Gewerbesteuermessbetrag auf 5.414 € (2011), 9.058 € (2012) und 17.034 € (2013) festgesetzt.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.

Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Angemessenheit von Pensionszusagen gegenüber den Minderheitsgesellschafterinnen M und W-O.