1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017,
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt eine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung wegen zweier von ihm gesehener Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot.
Die Beklagte ist eine Fraktion des Bayerischen Landtages.
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