BFH - Beschluss vom 14.03.2006
IX S 3/06
Normen:
FGO § 133a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1140

Anhörungsrüge - Außerachtlassen der BFH-Rechtsprechung

BFH, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen IX S 3/06

DRsp Nr. 2006/8867

Anhörungsrüge - Außerachtlassen der BFH-Rechtsprechung

Die angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht schlüssig dargelegt, wenn zwar geltend gemacht wird, der BFH habe den in der Nichtzulassungsbeschwerde enthaltenen Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung außer Acht gelassen, die von den Kl. aufgeworfene Rechtsfrage indes nicht entscheidungserheblich war.

Normenkette:

FGO § 133a ;

Gründe: