I. Der Kläger und Antragsteller (Kläger) war Kommanditist der X-KG. Durch Gesellschafterbeschluss vom 2. November 1994 ist er aus der X-KG ausgeschlossen worden.
Seine Klage, mit der u.a. die Rechtmäßigkeit der Gewinnfeststellungsbescheide 1992 bis 1994 (Streitjahre) angefochten wurde, hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Mit Schriftsatz vom 23. Juni 2006 hat der Kläger beantragt, ihm Prozesskostenhilfe (PKH) für ein noch durchzuführendes Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision zu gewähren.
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