1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Mit am 11. Juni 2014 zur Post gegebenen Beschluss der Berichterstatterin vom 10. Juni 2014 wurden die Kosten des Verfahrens 5 K 1398/13 nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten dem Antragsteller auferlegt.
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