FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 26.03.2019
9 V 9086/18
Normen:
AO § 93;

Ankündigung zum Stellen eines schriftlichen Auskunftsersuchens an einen Dritten für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen i.R.d. Außenprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2019 - Aktenzeichen 9 V 9086/18

DRsp Nr. 2022/14272

Ankündigung zum Stellen eines schriftlichen Auskunftsersuchens an einen Dritten für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen i.R.d. Außenprüfung

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

AO § 93;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Ankündigung seitens des Antragsgegners, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen an einen Dritten zu stellen.

Die Antragstellerin betreibt einzelunternehmerisch in C... eine Apotheke. Der Großteil der Erlöse wird über die Rezeptabrechnungsstelle B... GmbH abgerechnet und per Überweisung gutgeschrieben. Daneben erhält die Antragstellerin Kundenüberweisungen auf ihr Bankkonto und Bareinnahmen aus Rezeptzuzahlungen und dem freien Verkauf von Waren.

Im Februar 2017 ordnete der Antragsgegner die Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2013 bis 2015 an. Die eigentliche Außenprüfung begann am 19. April 2017.