Artikel 51 dieser Verordnung
EUROPÄISCHE UNION BESCHEINIGUNG ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER MEHRWERTSTEUER UND/ODER DER VERBRAUCHSTEUER (*) (Richtlinie 2006/112/EG - Artikel 151 - und Richtlinie 2008/118/EG - Artikel 13)
Laufende Nummer (nicht zwingend): | |||||||
1. | ANTRAGSTELLENDE EINRICHTUNG BZW. PRIVATPERSON | ||||||
Bezeichnung/Name | |||||||
Straße, Hausnummer | |||||||
Postleitzahl, Ort | |||||||
(Aufnahme-)Mitgliedstaat | |||||||
2. | FÜR DAS ANBRINGEN DES DIENSTSTEMPELS ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE (Bezeichnung, Anschrift und Rufnummer) | ||||||
3. | ERKLÄRUNG DER ANTRAGSTELLENDEN EINRICHTUNG ODER PRIVATPERSON | ||||||
Der Antragsteller (Einrichtung/Privatperson) (1) erklärt hiermit, | |||||||
a) | dass die in Feld 5 genannten Gegenstände und/oder Dienstleistungen bestimmt sind (2) | ||||||
□ | für amtliche Zwecke | □ | zur privaten Verwendung durch | ||||
□ | einer ausländischen diplomatischen Vertretung | □ | einen Angehörigen einer ausländischen diplomatischen Vertretung | ||||
□ | einer ausländischen berufskonsularischen Vertretung | □ | einen Angehörigen einer ausländischen berufskonsularischen Vertretung | ||||
□ | einer europäischen Einrichtung, auf die das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Anwendung findet | ||||||
□ |
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