Anlage: VERZEICHNIS DER LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE ERMÄßIGTE STEUERSÄTZE UND DIE STEUERBEFREIUNG MIT RECHT AUF VORSTEUERABZUG GEMÄß ARTIKEL 98 ANGEWANDT WERDEN KÖNNEN EG 2006/112
FNA: 611-10-14-07
Fassung vom: 28.11.2006
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1 vom 2022-06-03

Anlage: VERZEICHNIS DER LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE ERMÄßIGTE STEUERSÄTZE UND DIE STEUERBEFREIUNG MIT RECHT AUF VORSTEUERABZUG GEMÄß ARTIKEL 98 ANGEWANDT WERDEN KÖNNEN 2006-112-EG Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Anlage: VERZEICHNIS DER LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE ERMÄßIGTE STEUERSÄTZE UND DIE STEUERBEFREIUNG MIT RECHT AUF VORSTEUERABZUG GEMÄß ARTIKEL 98 ANGEWANDT WERDEN KÖNNEN

2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )

ANHANG III

VERZEICHNIS DER LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE ERMÄßIGTE STEUERSÄTZE UND DIE STEUERBEFREIUNG MIT RECHT AUF VORSTEUERABZUG GEMÄß ARTIKEL 98 ANGEWANDT WERDEN KÖNNEN 1. Nahrungs- und Futtermittel (einschließlich Getränke, alkoholische Getränke jedoch ausgenommen), lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen und üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendete Zutaten sowie üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungs- und Futtermittel verwendete Erzeugnisse; 2. Lieferung von Wasser; 3. Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich Erzeugnissen für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene, sowie absorbierender Hygieneprodukte; 4.