(zu § 50 b) Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie I. Voraussetzungen der Flexibilitätsprämie 1. Anlagenbetreiber können die Flexibilitätsprämie verlangen, a) wenn für den gesamten in der Anlage erzeugten Strom keine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird und für diesen Strom unbeschadet des §
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