Anlage: (zu den §§ 5, 10, 14, 15) GwG
FNA: 7613-3
Fassung vom: 23.06.2017
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411 vom 2023-12-22

Anlage: (zu den §§ 5, 10, 14, 15) GwG Geldwäschegesetz

Anlage: (zu den §§ 5, 10, 14, 15)

GwG ( Geldwäschegesetz )

Anlage 2

(zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell höheres Risiko Die Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach § 15 : 1. Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: a) außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, b) Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind, c) juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für die private Vermögensverwaltung dienen, d) Unternehmen mit nominellen Anteilseignern oder als Inhaberpapiere emittierten Aktien, e) bargeldintensive Unternehmen, f) angesichts der Art der Geschäftstätigkeit als ungewöhnlich oder übermäßig kompliziert erscheinende Eigentumsstruktur des Unternehmens, g) der Kunde ist ein Drittstaatsangehöriger, der Aufenthaltsrechte oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats im Austausch gegen die Übertragung von Kapital, den Kauf von Immobilien oder Staatsanleihen oder Investitionen in Gesellschaften in diesem Mitgliedstaat beantragt; 2. Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos: a) Betreuung vermögender Privatkunden, b) Produkte oder Transaktionen, die Anonymität begünstigen könnten,