Streitig ist, ob hinsichtlich eines Grunderwerbsteueranspruchs Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Mit notariellem Vertrag vom 21.9.1981 (Bl. 4 FA-Akte) erwarben der Kläger und seine Ehefrau eine ca. 500 qm große Teilfläche aus dem Grundstück FlNr. ... in der Gemarkung ... zum Kaufpreis von 245 DM/qm.
Antragsgemäß stellte der Beklagte (Finanzamt = FA) mit vorläufigem Feststellungsbescheid vom 22.2.1982 (Bl. 3 FA-Akte) den Erwerb nach Art. 1 Nr. 1 a GrESWG von der Grunderwerbsteuer frei. In dem Bescheid wurde u. a. ausdrücklich auf die Verpflichtung hingewiesen, dem FA unverzüglich (binnen zwei Wochen) Anzeige zu erstatten, wenn bei Ablauf der Zehn-Jahresfrist der begünstigte Zweck noch nicht herbeigeführt ist.
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