BFH - Beschluß vom 09.07.1998
X B 44/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 168

Anlaufverluste bei Liebhaberei

BFH, Beschluß vom 09.07.1998 - Aktenzeichen X B 44/98

DRsp Nr. 1998/19101

Anlaufverluste bei Liebhaberei

In den ersten Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit entstehende Anlaufverluste können steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn - anders als in den sonst im Grenzbereich der Liebhaberei zu entscheidenden Fällen - jegliches Gewinnstreben von vornherein fehlt.

Gründe:

I. Vor dem Finanzgericht (FG) stritt die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) um die Anerkennung von Verlusten, welche die Klägerin in den Streitjahren 1990 bis 1994 aus einem seit 1989 neben ihrer nichtselbständigen Tätigkeit (als Bankangestellte) betriebenen Büroservice erzielt hat. Das FG wies die Klage mit der Begründung ab, die Klägerin habe mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Einkünfte erzielt: Der in Fällen der streitigen Art geltende gegenteilige Anscheinsbeweis sei hier durch Umstände entkräftet, die es als ernsthaft möglich erscheinen ließen, daß die Klägerin ihre verlustbringende Tätigkeit aus Gründen ausübe, die dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen seien. Dies folge daraus, daß