Anliegerbeiträge zur Erstellung von Gehwegen und Straßenlaternen als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3EStGEin räumlich-funktionaler Zusammenhang einer öffentlichen Erschließungsmaßnahme mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn durch die Maßnahme keine Anbindung des Haushalts an das öffentliche Verkehrs- oder Versorgungsnetz erfolgt, sondern allgemeine öffentliche Einrichtungen (hier: Gehwege und Straßenlaternen) unabhängig vom Haushalt des Steuerpflichtigen errichtet werden.
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.