OLG Bamberg - Beschluss vom 26.06.2012
1 W 29/12
Normen:
GmbHG § 39 Abs. 1; GmbHG § 78;
Fundstellen:
DNotZ 2013, 155
GmbHR 2012, 1241
ZIP 2012, 2058
Vorinstanzen:
AG Aschaffenburg, vom 19.04.2012

Anmeldung der Niederlegung des Amtes des Allein-Geschäftsführers einer GmbH zum Handelsregister

OLG Bamberg, Beschluss vom 26.06.2012 - Aktenzeichen 1 W 29/12

DRsp Nr. 2012/17330

Anmeldung der Niederlegung des Amtes des Allein-Geschäftsführers einer GmbH zum Handelsregister

Der Allein-Geschäftsführer einer GmbH ist nach wirksamer Niederlegung seines Amtes nicht mehr befugt, die Niederlegung zur Eintragung beim Handelsregister anzumelden.

Tenor

1.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg - Registergericht - vom 19.04.2012, Az. xxxx, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

4.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

GmbHG § 39 Abs. 1; GmbHG § 78;

Gründe

I.

Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist einer von zwei Gesellschaftern der A. GmbH und im Handelsregister als alleiniger Geschäftsführer der GmbH eingetragen.

Mit an den Mitgesellschafter R. gerichtetem Schreiben vom 21.02.2012, diesem übergeben am selben Tag, legte der Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung sein Amt als Geschäftsführer nieder. Mit notarieller Urkunde des Notars Dr. F. vom 27.02.2012, URNr. yyyy, meldete der Beschwerdeführer seine Amtsniederlegung zur Eintragung in das Handelsregister an.