Streitig ist die Begründetheit von Widersprüchen des Klägers und Insolvenzschuldners gegen vom beklagten Finanzamt zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen wegen Einkommensteuer 2007 bis 2014.
Materiell-rechtlich streiten die Beteiligten über die Höhe der Betriebseinnahmen (Streitjahre 2007 bis 2013) und -ausgaben (Streitjahre 2010 bis 2014).
Der Kläger ist Inhaber eines gewerblichen Einzelunternehmens. Gegenstand dieses Unternehmens ist der Betrieb und die Vermarktung von verschiedenen Services im Bereich Mobil-Kommunikation und Internet sowie die Erstellung von Software für Kommunikationslösungen.
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