Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner für Leistungen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Annahmegründe nach §
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