Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Oberlandesgerichts Celle - Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen - vom 7. April 2010 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an einen anderen Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen -
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