Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. November 2009 11 K 3053/06 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) gründete mit notariellem Vertrag vom 6. Juni 1997 zusammen mit C und der I1–Ltd. die G–GmbH i.G.
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