Die Aussetzungsanträge des Klägers werden zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten werden das am 02.05.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
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