FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.07.2001
6 K 107/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1454

Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses bei Aufnahme eines volljährigen Kindes

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 6 K 107/00

DRsp Nr. 2001/13167

Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses bei Aufnahme eines volljährigen Kindes

Ein Pflegekindschaftsverhältnis i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 63 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann auch bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in den Haushalt angenommen werden. Maßgebend dafür sind die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles. Hier: Aufnahme eines ungarischern Neffen nach dem Tode seiner Eltern durch Onkel und Tante zur Sicherstellung seiner weiteren Ausbildung.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem Kläger (Kl) Kindergeld für ein Pflegekind, den ungarischen Neffen seiner Ehefrau, zusteht.