1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger zu Recht zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen wurde.
Aus einem Haftungsbescheid vom 25. September 2007 im Zusammenhang mit Steuerschulden der Firma S GmbH ist der Kläger mit Steuerschulden in Höhe von 324.480,89 EUR rückständig.
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