Anordnung einer Außenprüfung zur Prüfung von Aktienleerverkäufen über den Dividendenstichtag beim Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne von § 44b Abs. 6 EStG 2010
FG Hessen, Beschluss vom 07.08.2012 - Aktenzeichen 4 V 3084/11
DRsp Nr. 2012/17102
Anordnung einer Außenprüfung zur Prüfung von Aktienleerverkäufen über den Dividendenstichtag beim Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne von § 44b Abs. 6EStG 2010
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass eine Prüfungsanordnung bzw. Prüfungsanfragen, die die beabsichtigte Aufklärung von Umständen bzgl. der Erstattung von Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit vom Finanzamt vermuteten, missbräuchlichen Aktienleerverkäufen um den Dividendenstichtag durch ein ertragssteuerbefreites Investmentvermögen betreffen, gegenüber einer Investmentaktiengesellschaft als Gläubiger der Kapitalerträge zulässig ist.Bei dem Verdacht einer möglicherweise modellhaft missbräuchlichen Erstattung von Kapitalertragsteuer durch die Depotbank nach § 44b Abs. 6EStG i.V.m. § 11 Abs. 2InvStG bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag kann das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung bei der Investmentaktiengesellschaften Auskunftsersuchen an die Depotbank richten.Soll eine Außenprüfung bei einem von einer Investmentaktiengesellschaft aufgelegten Fond durchgeführt werden, ist Adressat der Prüfunganordnung die Investmentaktiengesellschaft.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.