BGH - Beschluss vom 25.02.2022
AnwZ (Brfg) 16/21
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; BRAO § 15;
Vorinstanzen:
AnwGH Hessen, vom 14.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 5/20

Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber einem Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 25.02.2022 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 16/21

DRsp Nr. 2023/7183

Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber einem Rechtsanwalt

1. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAO gibt die Rechtsanwaltskammer, wenn dies zur Entscheidung über den Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO erforderlich ist, dem Betroffenen auf, innerhalb einer von ihr zu bestimmenden angemessenen Frist das Gutachten eines von ihr zu bestimmenden Arztes über seinen Gesundheitszustand vorzulegen, wenn Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass der Betroffene von seinen Vorstellungen in krankhafter Weise derart beherrscht sein könnte, dass dies sich zugleich und in schwerwiegender Weise auf seine Fähigkeit auswirkt, die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen. Solche Umstände liegen vor, wenn - wie hier - aus vom Betroffenen verfassten Schriftstücken geschlossen werden kann, dass dieser die tiefe und grundsätzliche Überzeugung aufweist, in der Bundesrepublik Deutschland erfolge aus rassistischen Gründen eine "Unterdrückung und systematische Diskriminierung aus ideologischen Gründen", die sich speziell gegen ihn richte, ein Sachbezug seiner diesbezüglichen Ausführungen zu rechtlichen Argumenten indes nicht erkennbar ist.