FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.03.2005
2 V 420/04
Normen:
AO § 124 ; AO § 125 ; AO § 171 Abs. 10 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1086

Anpassung eines Einkommensteuerbescheids an einen für nichtig erklärten Grundlagenbescheid; Feststellung der Nichtigkeit im Verwaltungsakt

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 2 V 420/04

DRsp Nr. 2005/6241

Anpassung eines Einkommensteuerbescheids an einen für nichtig erklärten Grundlagenbescheid; Feststellung der Nichtigkeit im Verwaltungsakt

1. In einem Änderungsbescheid suspendierte Besteuerungsgrundlagen leben wieder auf, wenn der Änderungsbescheid aufgehoben oder für nichtig erklärt wird. 2. Die Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides und die Ablehnung dieser Feststellung stellen Verwaltungsakte dar.

Normenkette:

AO § 124 ; AO § 125 ; AO § 171 Abs. 10 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragsteller wenden sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen die vom Antragsgegner, dem Finanzamt, bei der Besteuerung zu Grunde gelegten Einkünfte aus der Beteiligung an der ...gesellschaft mbH & Co. KG (X-KG). Das Einspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Dem gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die verheirateten Antragsteller werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Die Antragsteller erzielten im Streitjahr Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten.