I.
Die Antragsteller wenden sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen die vom Antragsgegner, dem Finanzamt, bei der Besteuerung zu Grunde gelegten Einkünfte aus der Beteiligung an der ...gesellschaft mbH & Co. KG (X-KG). Das Einspruchsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Dem gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die verheirateten Antragsteller werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Die Antragsteller erzielten im Streitjahr Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten.
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