Auf die Berufung der Klägerin wird das Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 21.01.2022, Az.
Das Versäumnisurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 15.01.2019 wird teilweise aufrechterhalten und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.380,66 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 36.380,66 € seit dem 06.02.2019 und aus einem Betrag von 1.000 € für die Zeit vom 01.02.2018 bis zum 05.02.2019 zu zahlen.
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