FG Hessen - Urteil vom 23.06.2020
5 K 1828/15
Normen:
GrEStG a.F. § 1 Abs. 6 S. 1-2;

Anrechnung der Bemessungsgrundlage eines Vorerwerbs einer Tochtergesellschaft auf einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang

FG Hessen, Urteil vom 23.06.2020 - Aktenzeichen 5 K 1828/15

DRsp Nr. 2021/7787

Anrechnung der Bemessungsgrundlage eines Vorerwerbs einer Tochtergesellschaft auf einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG a.F. § 1 Abs. 6 S. 1-2;

Tatbestand

Strittig ist, ob auf einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang der Klägerin ein Vorerwerb einer Tochtergesellschaft nach § 1 Abs.6 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - auf die Bemessungsgrundlage anzurechnen ist.