1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben anderen Einkünften erzielten sie vor allem Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen, die sie unter Beifügung der Anlagen „KAP” und „AUS” erklärten. 2010 und 2011 enthielten die Anlagen
▸ „KAP”
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