Anrechnung der Geschäftsgebühr des Steuerberaters für das außergerichtliche Vorverfahren auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG Streitwert einer Verlustfeststellung nach § 47 Abs. 2 KStG a. F. Gegenstandswert des Vorverfahrens bei Verböserung Erledigungsgebühr bei Tätigkeiten des Steuerberaters zur außergerichtlichen Einigung über noch offene Streitpunkte
FG Sachsen, Beschluss vom 13.10.2014 - Aktenzeichen 8 Ko 1091/14
DRsp Nr. 2014/16411
Anrechnung der Geschäftsgebühr des Steuerberaters für das außergerichtliche Vorverfahren auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV- RVG Streitwert einer Verlustfeststellung nach § 47 Abs. 2KStG a. F. Gegenstandswert des Vorverfahrens bei Verböserung Erledigungsgebühr bei Tätigkeiten des Steuerberaters zur außergerichtlichen Einigung über noch offene Streitpunkte
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