Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe der nach § 34c Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) anrechenbaren US-Steuer.
Der Kläger war seit langem an drei US-Gesellschaften beteiligt: der "AAA" (Inc.; 33,33 %), der "BBB" (LLC; 29,55 %) und der "CCC" (LLC; 10 %). Die AAA ist eine US-Kapitalgesellschaft, die Grundbesitz in den USA hielt/hält und diesen im Wesentlichen an die beiden genannten (Personen-)Gesellschaften verpachtete, die darauf Landwirtschaft betrieben. Neben dem Halten und Verwalten des Grundbesitzes entfaltete die AAA keine weiteren Geschäftsaktivitäten.
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