Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 04.01.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bochum vom 07.12.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Beschwerdewert beträgt 804,25 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Kläger hat die Beklagte vorprozessual durch seine späteren Prozessbevollmächtigten mit drei Schreiben jeweils wegen drei verschiedener wettbewerbswidriger Handlungen abgemahnt.
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