BFH - Beschluss vom 13.05.2015
VII R 38/14
Normen:
EStG § 36 Abs. 4 S. 2; EStG § 26 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, vom 08.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 93/11

Anrechnung von auf die gemeinschaftlich festgesetzte Einkommensteuerschuld von Ehegatten geleistete Vorauszahlungen nach getrennter Veranlagung

BFH, Beschluss vom 13.05.2015 - Aktenzeichen VII R 38/14

DRsp Nr. 2015/15587

Anrechnung von auf die gemeinschaftlich festgesetzte Einkommensteuerschuld von Ehegatten geleistete Vorauszahlungen nach getrennter Veranlagung

NV: Die Rechtsprechung zur Tilgungsvermutung bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner (Urteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BStBl. II 2011, 607, BFHE 233, 10) gilt auch dann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mehr bestand, dies für das Finanzamt aber nicht erkennbar war.

Wird erst nachträglich bekannt, dass Ehegatten getrennt leben und daher nicht gemeinsam, sondern einzeln zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, so sind auf gegen sie gemeinsam festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen geleistete Beträge jeweils zur Hälfte auf ihre Steuerschuld anzurechnen, da in der Regel bei Zahlung eines Ehegatten auf die Gesamtschuld der Ehepartner im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass derjenige Ehegatte, der auch die gemeinsame Steuerschuld zahlt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 8. Juli 2014 5 K 93/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 36 Abs. 4 S. 2; EStG § 26 Abs. 1;

Gründe