LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 17.06.2021
L 14 AS 255/17
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Neubrandenburg, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 316/16

Anrechnung von Kindergeld als EinkommenBezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB IIRechtsgrundlose Nachzahlungen sind keine bereiten Mittel

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen L 14 AS 255/17

DRsp Nr. 2022/11996

Anrechnung von Kindergeld als Einkommen Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlose Nachzahlungen sind keine bereiten Mittel

Eine Nachzahlung von Kindergeld für Zeiten mit Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, die sich wegen Missachtung von § 74 Abs 2 EStG iVm § 107 Abs 1 SGB X (Erfüllungsfiktion) als rechtsgrundlos darstellt, ist von Anfang an mit einer vollumfänglichen Erstattungspflicht belastet, die für ihre Entstehung keines (konstitutiven) Erstattungs-Verwaltungsaktes der Familienkasse bedarf. Eine derartige Zahlung führt nicht zu bereiten Mitteln und ist daher im Rahmen von § 11 SGB II nicht als Einkommen anspruchsmindernd anzurechnen.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im zweiten Rechtszug. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Sozialgerichts.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Streitig ist noch die teilweise Aufhebung und Erstattung von Leistungen für die Klägerin zu 2. für die Monate Oktober und November 2015 in Höhe von 552 Euro wegen Anrechnung von Kindergeld als Einkommen.