Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Sächsischen Landesarbeitsgericht gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 11.02.2016 -
z u r ü c k g e w i e s e n
und der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 11.02.2016 in Gestalt des Teilabhilfebeschlusses vom 22.03.2016 -
1. Dem Kläger wird für das Klageverfahren erster Instanz ab 04.02.2016 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
2. Der Kläger hat auf die bewilligte Prozesskostenhilfe monatliche Raten in Höhe von 31,00 € auf die Prozesskosten zu zahlen.
3. Eine Beschwerdegebühr war nicht zu erheben.
I.
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