Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten im Zusammenhang mit von der Republik Argentinien begebenen Staatsanleihen über die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen des sogenannten Fast Track Settlements.
Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger hielt unter seiner Kundennummer xxx bei der Privatbank Y seit Juli 2016 (vgl. Bericht der Oberfinanzdirektion und Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2018, S. 2) Anteile an 13 Anleihen, die von der Republik Argentinien begeben worden waren (sog. Argentinien-Anleihen).
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