I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzgericht (FG) ein bei ihm anhängiges Klageverfahren zu Recht ausgesetzt hat.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die durch Umwandlung aus einem ehemaligen volkseigenen Betrieb (VEB) hervorgegangen ist. Ihr Gesellschaftsvertrag datiert vom Juni 1990, der Antrag auf Eintragung im Handelsregister vom Juli 1990. Im August 1990 ist die Umwandlung im Handelsregister eingetragen worden.
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