I. Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz vom 04.03.2024 (zum Kassenzeichen ...; Rechnungsdatum/Sollstellung 05.03.2024) wird zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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