FG Niedersachsen - Urteil vom 19.02.2020
9 K 104/19
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;

Ansatz eines Privatanteils für einen im Anlagevermögen befindlichen Pkw i.R.d. Festsetzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.02.2020 - Aktenzeichen 9 K 104/19

DRsp Nr. 2021/12854

Ansatz eines Privatanteils für einen im Anlagevermögen befindlichen Pkw i.R.d. Festsetzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist der Ansatz eines Privatanteils für einen im Anlagevermögen befindlichen Pkw der Marke Fiat Doblo Easy 2.0 16V Multijet.

Die Klägerin betreibt seit 2005 ein Unternehmen im Bereich des Recyclings von Straßenbauabfällen, der Ausübung von Erd- und Tiefbauarbeiten, der Förderung von Kies und Sand, sowie der Herstellung von Mörtel und der Verkauf dieser und anderer Baustoffe jeglicher Art in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG.

Alleiniger Kommanditist ist Herr X, Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung ist die Y Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH.

Herr X ist nach Aktenlage und den eigenen Angaben alleinstehend. Er wohnte im Streitjahr in S., M. Str. 10, in unmittelbar Nähe zum Betrieb der Klägerin. Im Streitjahr stand ihm ein Mercedes Benz C 280 T (Erstzulassung: 29. Juli 1997; Erwerb 9. Juni 2004 mit einer Laufleistung von 66.000 km) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.