FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.05.2016
9 K 2994/15
Normen:
EStG § 21; EStG § 23;

Ansatz negativer Werbungskosten in Form zurückerstatteter Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Kürzung des Werbungskostenabzugs für Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgrund einer um erstattete Anschaffungskosten nachträglich geminderten Bemessungsgrundlage

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2016 - Aktenzeichen 9 K 2994/15

DRsp Nr. 2016/16423

Ansatz negativer Werbungskosten in Form zurückerstatteter Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Kürzung des Werbungskostenabzugs für Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgrund einer um erstattete Anschaffungskosten nachträglich geminderten Bemessungsgrundlage

Tenor

1.)

Die Klage wird abgewiesen.

2.)

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

3.)

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 21; EStG § 23;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob zu Lasten der Kläger bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung negative Werbungskosten in Form zurückerstatteter Schuldzinsen anzusetzen und der Werbungskostenabzug für Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgrund einer um erstattete Anschaffungskosten nachträglich geminderten Bemessungsgrundlage zu kürzen ist.

Die Kläger beteiligten sich ab dem 30. Dezember 1992 als Ehegatten gemeinsam mit drei Anteilen an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) "X GbR". Die Anschaffungskosten der Beteiligung finanzierten sie durch Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 54.050,71 € bei der A-Bank Y.