Die Klage wird abgewiesen.
2.)Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3.)Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob zu Lasten der Kläger bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung negative Werbungskosten in Form zurückerstatteter Schuldzinsen anzusetzen und der Werbungskostenabzug für Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgrund einer um erstattete Anschaffungskosten nachträglich geminderten Bemessungsgrundlage zu kürzen ist.
Die Kläger beteiligten sich ab dem 30. Dezember 1992 als Ehegatten gemeinsam mit drei Anteilen an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) "X GbR". Die Anschaffungskosten der Beteiligung finanzierten sie durch Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 54.050,71 € bei der A-Bank Y.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|