FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.07.2001
4 K 10646/98
Normen:
EStG (1996) § 31 S. 1 ; EStG (1996) § 31 S. 4 ; EStG (1996) § 31 S. 5 ; EStG (1996) § 32 Abs. 6 ;

Ansatz von Kinderfreibeträgen nach dem Monatsprinzip; Einkommensteuer 1996

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.07.2001 - Aktenzeichen 4 K 10646/98

DRsp Nr. 2002/12270

Ansatz von Kinderfreibeträgen nach dem Monatsprinzip; Einkommensteuer 1996

Bei der Prüfung, ob die gebotene steuerliche Freistellung durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wurde und deswegen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer der Kinderfreibetrag unter Verrechnung des Kindergeldes anzusetzen ist, ist auf den Kalendermonat abzustellen.

Normenkette:

EStG (1996) § 31 S. 1 ; EStG (1996) § 31 S. 4 ; EStG (1996) § 31 S. 5 ; EStG (1996) § 32 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Soweit die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes des Steuerpflichtigen durch das staatliche Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt worden ist, ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ein Kinderfreibetrag unter Verrechnung des Kindergeldes anzusetzen. Zu diesem Zweck ist eine sog. "Günstigerprüfung" durchzuführen. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei dieser Prüfung auf den Kalendermonat oder das Kalenderjahr abzustellen ist.