FG Sachsen - Urteil vom 28.05.2020
6 K 566/18
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; AO § 162 Abs. 1;

Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH

FG Sachsen, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 6 K 566/18

DRsp Nr. 2020/18023

Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen einer GmbH

Tenor

1.

Die Bescheide über Einkommensteuer 2008 vom 31. Mai 2013 und Einkommensteuer 2009 vom 8. Januar 2013, beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24. März 2015, werden dahingehend geändert, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 58.761,-- EUR für 2008 und 80.989,-- EUR für 2009 unberücksichtigt bleiben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; AO § 162 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist der Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen.

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.