1. Unter Änderung des Bescheides über die Festsetzung einer Investitionszulage nach § 2 des Investitionszulagengesetzes 2005 vom 1. Dezember 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. November 2007 wird die Investitionszulage 2005 i.H.v. 6.449,75 EUR festgesetzt.
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