FG Münster - Urteil vom 27.09.1999
4 K 713/98 E
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 22 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2000, 317

Anschaffungskosten bei Grundstückstausch

FG Münster, Urteil vom 27.09.1999 - Aktenzeichen 4 K 713/98 E

DRsp Nr. 2001/2310

Anschaffungskosten bei Grundstückstausch

1. Der noch nicht erfüllte Sachleistungsanspruch auf Übertragung eines Grundstücks ist nur dann mit seinem gemeinem Wert bei der Berechnung des Spekulationsgewinns als Anschaffungskosten zu berücksichtigen, wenn das erworbene Grundstück, das Gegenstand des Spekulationsgeschäftes ist, tatsächlich auch Gegenstand des konkreten vertraglichen Tauschvertrages gewesen ist. 2. § 23 EStG fordert nicht, dass eine dem Spekulationsgewinn entsprechende Preis- oder Wertsteigerung innerhalb der Spekulationsfrist eingetreten ist.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 22 Nr. 2;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob der Kläger aus dem Verkauf eines Grundstückes, das er zuvor am selben Tage von der Gemeinde ... zu einem niedrigeren Preis erworben hatte, einen Spekulationsgewinn i. S. des § 22 Nr. 1 i. V. mit § 23 Abs. 1 Nr. 1 a EStG erzielt hat.