Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
BFH, Urteil vom 07.07.1992 - Aktenzeichen VIII R 24/90
DRsp Nr. 1996/11575
Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
»1. Gewährt der zu mehr als 1/4 an einer GmbH beteiligte Gesellschafter dieser ein Darlehen, so kann der Verlust der Darlehensforderung im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2EStG zu berücksichtigen sein, wenn das Darlehen kapitalersetzenden Charakter hatte.2. Ein Darlehen kann kapitalersetzenden Charakter dadurch erlangen, daß der Gesellschafter das Darlehen nicht abzieht, obwohl absehbar ist, daß seine Rückzahlung aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft gefährdet ist.3. Hat das Darlehen auf diese Weise kapitalersetzenden Charakter erlangt, mindern sich die Anschaffungskosten gemäß § 17 Abs. 2EStG nicht dadurch, daß der Gesellschafter später noch auf die wertlos gewordene Darlehensforderung verzichtet.«