BFH vom 16.01.1996
IX R 3/91

Anschaffungskosten eines Tonvorkommens

BFH, vom 16.01.1996 - Aktenzeichen IX R 3/91

DRsp Nr. 1997/8281

Anschaffungskosten eines Tonvorkommens

Die Höhe der Anschaffungskosten eines Tonvorkommens richtet sich grundsätzlich nach dem Preis, zu dem dieses entsprechend der vertraglichen Vereinbarung erworben worden ist (Anschluß an BFH vom 16.12.1977, BStBl II 1978, 233).

Für die Praxis:

Der zwischen dem Kläger und seinen Eltern geschlossene Kaufvertrag enthielt zwei Erwerbsvorgänge (Grundstücksflächen und Tonvorkommen). Das Tonvorkommen konnte als entdeckter und zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebrachter Bodenschatz mit steuerlicher Wirkung selbständig übertragen und damit vom Kläger erworben werden (BFH vom 18.3.1980, BStBl II 1981, 794).