FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.03.2007
4 K 2827/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 3 Satz 4 § 7 Abs. 1 Satz 1, 3 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1066

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2007 - Aktenzeichen 4 K 2827/04

DRsp Nr. 2007/9154

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte

Anschaffungskosten für weinbauliche Wiederbepflanzungsrechte berechtigen weder zur Abschreibung, noch führen sie zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten, denn es liegen insoweit Aufwendungen für ein immaterielles nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut vor.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3 Satz 4 § 7 Abs. 1 Satz 1, 3 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob die Aufwendungen des Klägers als Verpächter für die Übertragung von weinbaulichen Wiederbepflanzungsrechten Anschaffungskosten für ein abnutzbares Wirtschaftsgut, nachträgliche Anschaffungskosten auf ein Grundstück oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind.